Die Aufnahme des Kindes erfolgt durch die Leiterin des Kindergartens nach Kriterien, die vom Kirchenvorstand im Einvernehmen mit dem Pädagogischen Beirat festgelegt werden. Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen nur aufgenommen werden, wenn die Einrichtung die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen bietet und Eltern, die Leitung des Kindergartens und das Mitarbeiterteam der Auffassung sind, dass das Kind seinen Bedürfnissen entsprechend im Kindergarten gut leben und sich entwickeln kann.
Die Gemeinde Ostercappeln, der Arche-Noah-Kindergarten und der Kindergarten St. Lambertus tauschen die Namen der angemeldeten Kinder aus, um Doppelanmeldungen zu vermeiden. Somit bekommt jedes Kind auch nur von einem Kindergarten eine Nachricht über den Aufnahmestatus.
Die aktuelle Anmeldung wird in Kürze wieder Online sein...
Elterninformationen zur Anmeldung 2018/2019 (332 KB)
Stichdatum für die Anmeldung
Alle Anmeldungen, die bis zum 29.11.2017 eingehen werden berücksichtigt. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze frei sind, so finden die unten aufgeführten Aufnahmekriterien Anwendung.
Aufnahmekriterien
Für die Vergabe von Plätzen zum neuen Kindergartenjahr (ab August) gilt ein Stichtag (Ende November), der durch die Kita bekanntgegeben wird. Im Vergabeverfahren berücksichtigt werden Kinder, die bis zu diesem Stichtag angemeldet wurden.
Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. August mit Beginn des neuen Kindergartenjahres. Bei frei werdenden Plätzen (z.B. durch Umzug) können Kinder in der Reihenfolge der Warteliste auch später noch im Laufe des Kindergartenjahres nachrücken.
Die Aufnahmekriterien sind für die Aufnahme gültig, wenn das Platzangebot in der Einrichtung nicht ausreicht. Der Träger behält sich vor, von den Kriterien aus innerbetrieblichen Gründen abzuweichen.
In der Kindertagesstätte St. Lambertus werden grundsätzlich Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahrs, aus Ostercappeln aufgenommen. Kinder aus den Orten Schwagstorf, Venne, Herringhausen, Bad Essen, Bohmte, Belm können nur bei Platzüberschuss aufgenommen werden. In Ausnahmesituationen können auch Kinder ab 2,5 Jahren aufgenommen werden.
Kinder, die die Raupengruppe in der KiTa St. Lambertus besucht haben, haben Vorrang vor allen anderen Kindern. Ausnahme sind Kinder im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt.
Folgende weitere Kriterien finden Anwendung:
Kindergartengebühren
Die Höhe der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch legt die Gemeinde Ostercappeln in der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten fest. Für den Kindergarten St. Lambertus gilt hier §1-§2 der Gebührensatzung. Für ein Mittagessen (Kinderportion) werden 2,20 € veranschlagt.
Gebührensatzung KiTas 2016-2018 (139 KB)